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Thema: Terrassenüberdachung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 12.07.2007 08:12:16 Titel: Re: Terrassenüberdachung
Hallo Peter K.,

ja, eine Terrassenüberdachung muss beantragt werden.
Ob als Bauantrag oder Bauanzeige ist davon abhängig, ob es für Ihr Grundstück einen Bebauungsplan gibt. Ist dies der Fall, haben Sie die Möglichkeit eine Bauanzeige einzureichen. Nähere Infos dazu können Sie auch unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=127 nachlesen.
Welche Unterlagen, die sogenannten Bauvorlagen, erstellt und eingereicht werden müssen, erfahren Sie unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bid=88 .

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
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