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Thema: Terasse aufm Dorf

Autor Beitrag
 Verfasst am: 06.01.2005 06:30:46 Titel: Re: Terasse aufm Dorf
Moin, Volker,
die Antwort ist kurz: nein, die Anlage von Terrassen gehört zur Gartengestaltung und ist baugenehigungs- bzw. anzeigefrei; allerdings erfordern Terrassen auch Abstandsflächen zu Grundstücksgrenzen, sofern sie höher als 1,00 m über gewachsenem Gelände werden.

Weitere baurechtliche Informationen können in unserem Baulexikon nachgelesen werden. Schauen Sie unter Service - - > Lebenslagen - - > Bauen - - > Baulexikon und klicken Sie sich ins Lexikon ein.

Viel Spaß und Gruß

Carola Haage


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Zuletzt geändert am 06.01.2005 um 06:37:25 von Carola Haage.
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