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Thema: Befreiung von örtlichen Bauvorschriften

Autor Beitrag
 Verfasst am: 01.07.2007 08:58:08 Titel: Re: Befreiung von örtlichen Bauvorschriften

Moin-Moin :))

Darf ich Ihren Ausführungen etwas nachtragen ? .............

In den kommunistischen Regiemen "durfte" man zwar bauen, das Grundstück gehörte
einem aber nicht. Wenn der Staat es benötigte, nahm er es sich.

Das ist in "unserem" System nicht ganz anders. Wenn der Staat Ihr Grundstück
benötigt, weil er meint, bsplw. den Radweg verbreitern zu wollen, dann
nimmt er sich das Grundstück. Auch haben Sie es zu dulden, daß Energieleitungen
über oder unter Ihnen, auf Ihrem Grundstück geführt werden. Ob Sie dafür eine
Entschädigung erhalten, sehen Sie nach dem Gerichtsverfahren.

Dennoch : in anderen Ländern geht es anders. Hast Du Geld zu bauen, dann baue.
Hast Du kein Geld, dann lasse es.
Das wesentliche Argument des Selbstverständnis "unserer" Bauaufsichtsämter wird
genau in diesen Urwaldländern entkräftet.
Niemand wirft dort sein schwer erarbeitetes Geld aus dem Fenster und baut einen
"Pfuschbau" und auch nicht ausserhalb von "Ortskernen".
Einerseits ist jedes "Stück Geld dort zu schade", um es wegzuwerfen,
andererseits bauen die Menschen deshalb "nahe Ortskernen", weil sie die
Infrakstruktur wie Straßen, Trinkwasser pp. nutzen können, aber auch aus der
Angst vor Überfällen / wilden Tieren. Das ist jetzt kein Witz. Das ist so.
Auf den "Spuren von Lady Di", dort, wo noch die Bomben der USA liegen und
noch heute Menschen verstümmeln, genau dort habe ich mir das angesehen.


Als ich vor wenigen Wochen mit dem Leiter einer Bauaufsicht sprach, fragte ich ihn, wieviele
Verfahren seine Behörde gegen "illegale Bauten" einleite. Die Antwort war bemerkenswert.
Er meinte, vor etwa fünf Jahren habe er mal damit gedroht, könne sich aber nicht genau
erinnern.

Das bedeutet, daß diese Bauaufsicht entweder "zu lasch vorgeht", oder dort alles in
Ordnung ist .................
Auf meine Frage, wie er es sehe, daß der Nachbarkreis "mit Verfügungen so um sich werfe"
war seine Antwort : daß man dort einen ganz anderen höheren Personalstamm habe und
man sich gerade mit Blick auf die Kreisgebietsreform "profilieren" müße.


Es geht auch gar nicht um die Frage, ob eine Behörde "einen Fehler" wiederholen soll, es geht ganz
schlicht und einfach um die Frage, was andere Leute "richtig" machen, bei der Antragstellung,
was "man" ggf. "selber" falsch macht.

In diesem Forum bekommen Sie von der Bauaufsicht dazu zu lesen, daß "Sie selbst verantwortlich
sind" und das "Ihnen die Behörde keine qualifizierten Auskünfte geben muß".
Eine andere Bauaufsicht sagt sogar aus, daß man / frau - :)) - "lügen" - dürfe. Das bedeutet, man
(frau) gibt Ihnen eine falsche Auskunft ................. aus welcher Motivation heraus auch immer und
Sie haben "den Spaß damit".
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