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Thema: Befreiung von örtlichen Bauvorschriften

Autor Beitrag
 Verfasst am: 30.06.2007 22:46:16 Titel: Re: Befreiung von örtlichen Bauvorschriften
Verehrter "Lattenhammerwilly" !

Das Problem ist, daß wir in einer Zeitepoche leben, die ich als "Diktatur der Verwaltungen" beschriebe.
Selbst der Herr Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Ralf Stegner, hat mir in einer Sache
"lapidar" mitteilen lassen, also nicht mal selber mitgeteilt, "man werde sich nicht gegen das eigene
Ministerium stellen".
Weder die örtliche Bauaufsicht, noch die Obere Bauaufsicht, noch der Herr Minister Dr. Ralf
Stegner sehen sich veranlaßt, absolute Widersprüche aufzuklären und Abhilfe zu schaffen.

In einer anderen Bausache habe ich Post von einem Landkreis bekommen. Diese Post hat
2 Jahre und 10 MOnate auf sich warten lassen.


In einer anderen Sache war es mir echt zu dumm. Für die Antragstellerin einen Prozeßkostenhilfeantrag
formuliert und eine Klage. Vorab per Telefax an das Verwaltungsgericht. Der zuständige Richter
bekam die Sache morgens auf den Tisch und gab es gleich per Fax an die Behörde weiter.
Gegen Mittag hat der Herr Vorsitzende angerufen, weil er noch einige Verständnisfragen hatte.
Kurz vor Behördenschluß kam der Anruf aus der Verwaltung. Der stellvt. Leiter hate die
Post in Empfang genommen - aus dem Faxgerät und seine Mitarbeiterin angewiesen,
anzuerkennen.

Wenn man sich überlegt, daß sich Parteien, Fraktionen und Mitglieder des Parlamentes gegenseitig
verklagen, wenn man sich vor Augen führt, daß Ermittlungsakten verschwinden, wenn es um
Behördenkorruption geht, dann stelle ich offen die Frage, ob wir wieder dort angekommen sind,
wo das Unheil in den 20er-Jahren des "letzten Jahrhundert" schon mal begann.
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