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Thema: Befreiung von örtlichen Bauvorschriften

Autor Beitrag
 Verfasst am: 28.06.2007 18:36:15 Titel: Re: Befreiung von örtlichen Bauvorschriften
über diese thema kann noch lange herumdiskutiert werden, die bauaufsicht bleibt.im prinzip auch richtig wenn nur alle bauinteressenten wirklich gleichbehandelt würden. ein mir bekannter wohlhabender und dorfbekannter autohändler baut im aussenbreich im landschaftsschutzgebiet 100m von der ostsee entfernt auf ackerland eine villa mit pool für nichtlandwirtschaftliche zwecke mit genehmigung der baubehörde!!!!!
der hat geld und einfluss, ist nebenbei auch ein bekannter investor.....
ein anderer hat eine kleine schafherde, ein paar fische im teich, auf gepachtetem ackerland und baut einen laufstall für die tiere als schutz.was passiert: die ordnungsbehörde schreitet ein..... kein vollandwirt, aussenbereich..... was soll das??? wie funktioniert sowas überhaupt ? "ein gesetz ist kein gesetz wenn es nur manchmal gilt" sagte albert einstein.
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