Hallo leute.
Wir wollen im aussenbereich auf ein bestehendes Haus einen kniestock aufmauern und somit eine Wohnung i´m Dach des bestehenden Hauses erstellen. Die geplante Wohnung ist mit kniestock ohne Einwände durch die Bauvoranfrage gegangen. Im nachhinein kommt jetzt das Landratsamt, wir hätten zu viel Wohnfläche und die Wohnung wär mit 128 Quadratmetern zu groß für zwei leute. Da wir aber geheiratet Haben und keine Hönerfarm im OG aufmachen wollten, kann ich dem Hintergrund dieser Aussage geistig nicht ganz folgen.
Gibt es dieses Gesetz wirklich????????????
Niemand kann mir da ne Auskunft geben.
Bitte helft mir.
|