Geschrieben von:
Cornelius
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Hallo,
vorab hoffe ich, dass ich hier im richtigen Forum bin !?
Ich bin in einer Jugendgruppe tätig, die auch hin und wieder an Zeltlagern teil nimmt.
Da wir und andere gern Großbauten von Zelten erstellen, die auch schon mal so rund 5 bis 10 Meter hoch sein können, stellte sich die Frage wie hoch darf man denn rechtlich gesehen ein Zelt aufbauen?
Die verwendeten Zeltstangen für den Aufbau des jeweiligen Zeltes können durchaus auch länger / höher als 10 Meter sein!
Gibt es da eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass ab einer gewissen Höhe und auch Breite schluss ist, bzw. einer Genehmigung bedarf?
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