Geschrieben von:
Bauer Piepenbrink ;-)
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Schönen guten Tag,
ich bin Besitzer einer landwirtschaftlichen Fläche (8000qm).
Ich bin kein Landwirt. Die Fläche ist an eine Pferdehalterin verpachtet.
Diese braucht die Fläche aber im nächsten Jahr nicht mehr.
Auf der Fläche steht eine Holzhütte (80qm Grundfläche, 6m Firsthöhe). Diese Hütte soll nach dem Krieg errichtet worden sein. Ich nutze sie für mein Brennholz und zum Unterstellen von Gerät.
Jetzt möchte ich diese Hütte gern in der gleichen Größe mit dem gleichen Material (Holz) neu bauen, da sie sehr verfallen ist.
Meine Frage:
Darf ich überhaupt neu bauen oder muss ich die Fläche einem Landwirt verpachten der dann Bauherr wäre?
Kann ich mich auf ein Recht berufen dass die Hütte seit eh und je dasteht und ich in der selben Größe wieder bauen darf?
Vielen Dank fürs Antworten.
P.
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