Geschrieben von:
Dr. jur. Theodor von Campe
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Auf meine beschwerde hin an die zuständige Kreisverwaltung, daß ein Mitarbeiter der Bauauafsicht
eine beantragte Baugenehmigung für den Fall in Aussicht gestellt hat, daß er ein ganz bestimmtes
Geschenk erhielte, bekam ich einen "bitterbösen Brief" aus der Verwaltung.
Dieser Mitarbeiter der Bauaufsicht "schob" einem Kollegen später einen eigenen Bauantrag unter,
und der Kollege erteilte gutrgläubig (oder eben dumm) die Baugenehmigung. Erst nachdem der
örtliche Bürgermeister die Presse eingeschaltet hatte wurde im Kreishaus reagiert.
Der gleiche Mitarbeiter leitete gegen einen Bauherrrn ein OWI-Verfahren ein. Der Bauherr hatte
vergessen, "das rote Kärtchen" für die Fertigstellung seiner Garage abzusenden. Der Bauherr
ist Polizeibeamter von Beruf.
"Später" erhielt die örtliche Polizeieinsatzzentrale einen Anruf wegen einem Fahrzeug welches
in Schlangenlinien und zu schnell durch eine Fußgängerzone fuhr.
Mit im Streifenwagen war der Bauherr, eben der Polizeibeamte.
Es fiel gleich auf, daß der Führer des Fahrzeuiges "bekannt" ist, nämlich der Mitarbeiter der
Bauauaufsicht. Auch fiel auf, daß Alkohol im Speil sein mußte.
Das fahrzeug wurde gestoppt, der "Bauherr" verblieb im Polizeiwagen und forderte
Verstärkung an. Der Kollege begann mit der "Allgemeinen Verkehrskontrolle".
Es folgten wüste Beschiimpfungen durch den Fahrzeugführer.
Eine "freiwillige Blutprobe" wurde verweigert, daher wurde diese
angeordntet.
Der Mitarbeiter der Bauaufsicht ist wegen Beleidigung und Führen eines PKW unter
Alkoholeinfluß rechtskräftig verurteilt.
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