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Thema: Befreiung von örtlichen Bauvorschriften

Autor Beitrag
 Verfasst am: 17.06.2007 09:20:59 Titel: Re: Befreiung von örtlichen Bauvorschriften
Moin :))

Der Unterschied zu Sachsen und anderen Bundesländern besteht nur darin,
daß Skandale nicht unbedingt offenbar werden. Da haben die macher es
etwas besser im Griff.

Können Sie sich an den Brand des Flughafen Düsseldorf erinnern ???????

Im Anschluß gab es ein langes gerichtliches Nachspiel. Auch Mitarbeiter
der Bauaufsicht wurden vor dem Strafgericht angeklagt. Am Ende wurde
nicht mehr über die Vorwürfe gesprochen, sondern über Verfahrens-
fragen. Damit lief die Sache komplett aus dem Ruder und wurde
"gegen Zahlung von Geld" eingestellt.
Der wesentliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft war, daß die Bauaufsicht
es zugelassen hatte, brennbare Materialien einbauen zu lassen, die bei
dem Brand verherrende Folgen hatten.
Die Notfall-Hot-Line, über die das Feuer gemeldet wurde war so inkompetent,
daß die Rettungskräfte über Handys der Opfer, die in Ihren Büros "zu Hause"
anriefen, heran geführt werden mußten.
Da ist in Düsseldorf alles schief gelaufen, was schief laufen konnte !
Und das alles unter behördlicher Organisation / Aufsicht !


An diesem Wochenende ist dem sh:z - Verlag zu entnehmen, daß sich der Bürgermeister der
Stadt Schleswig mit dem Landrat des Kreisese SChleswig-Flensburg "kloppt". Der
Landrat hatte sich über das Stadtbild negativ geäußert. Kann er ja, ist sogar sein Recht.
Nur : was stört Dich der Span im Auge Deines Nachbarn, wenn Du selbst einen Balken
im Auge hast - so steht es sinngemäß in der Bibel. Oder auf Deutsch : Der Herr
Landrat soll sich mal an seine eigene Nase fassen.
Die Fotos von Imbissbuden am Strand, im Naturschutz, ohne Baugenehmigung,
ohne Toiletten, ohne Wasser (zum Hände waschen) reiche ich bei Gelegenheit
gern nach.
Wenn Sie aber sich im Baumarkt eine Gartenlaube kaufen und sich die mit dem
Baumarkt-LKW in den Garten setzen lassen, können Sie sich darauf verlassen,
daß der herr Landrat "seine!" Bauaufsicht auch mal selber losschickt, weil
im Außenbereich nur 10 m/3 zuläßig sind und es wegen der fehlenden
Baugenehmigung Zoff gibt.
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