Geschrieben von:
Dr. jur. Theodor von Campe
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Zitat :
.....ist es rechtlich möglich als Bauherr, Anwohner unter falschem Vorwand zur Unterschruift auf Bauplänen zu bewegen, welche man im Nachhinein ändert (nach Unterschriftsleistung) und "nicht" Bestandteil der ....
Kommentar 1 :
Wir sind hier doch nicht in Hessen, wo der Herr MP Roland Koch nachträglich einen Darlehnsvertrag
erstellte, oder verstehe ich jetzt was falsch ????????
Kommentar 2 :
Anders als im "Fall Koch" geht es hier um Urkunden mit Willenserklärungen. Wer Urkunden fälscht,
in dem er nachträglich Änderungen vornimmt, begeht eben Urkundenfälschung, möglicher Weise
auch Betrug im Sinne des §§ 263 StGB.
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