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Thema: Bauen im Außenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 13.06.2007 20:45:34 Titel: Re: Bauen im Außenbereich
Zitat :
Garage,Scheune Halle. Bin ich da völlig wehrlos?

Kommentar bzw. Frage 1 :
Was wollen Sie mit einer SCheune, die Sie nicht benötigen, da Sie kein
Landwirt sind ?

Kommentar 2 :
Die Notwendigkeit einer Halle z. B. für den Unterstand von Maschinen können
Sie möglicher Weise begründen.

Kommentar 3 :
Garage : Geben Sie mal die Suchbegriffe "genehmigungsfreie Garage" ein,
ggf. auch bei google.de Lesen Sie die "Landesbauordnung" für
Schleswig-Holstein, insbesondere §§ 69.

Kommentar 4 :
Überdenken Sie doch mal unter Beratung des Amt für Ländliche Räume
Ihr gesamtes Konzept. Möglicher Weise sind Sie Landwirt im Sinne
des Gesetzes ohne es zu wissen, ohne es zu wollen .......

Möglicher Weise müßen Sie als Nicht-Landwirt von einem Nachbarn
Fläche zupachten. Da stellen Sie dann Schaafe drauf und sind
Landwirt. Überlegen Sie doch mal, ob Sie evtl. Bio-SChweine
züchten wollen ....................

Kommentar 5 : - etwas bissig :)) -
Manch Behörden-, Amtsleider oder "Landrat" hat noch nichts davon mitbekommen,
daß die Zeiten der "Gutsherren" vorbei sind und verhält sich noch immer so.
Das heißt : Baugenehmigungen werden nach Lust und Laune vergeben.
So habe ich erst heute den Fall eines Leiters der Bauaufsicht bei
Dänischenhagen erörtern dürfen, der über 10. jahre schaltete und
waltete, ohne daß Beschwerden gegen ihn etwas brachten. Erst eine
Hausdurchsuchung der Kriminalpolizei bei einem Bauunternehmer brachte
ihn dorthin, wo er hin gehörte : ins Gefängnis !
Anders als bauaufsichtsämter sind die Gerichte dazu verpflichtet, Sie
aufzuklären. Siehe §§ 139 ZPO !
Das gilt auch dann, wenn Sie einen "dummen Anwalt" beauftragt
haben.
Mit etwas Geschick formulieren Sie die Klageschrift an das Verwaltungsgericht
selbst. Das ist nicht so schwer.
Sie müßen (!) die Kosten für bsplw. Halle / Garage in Höhe von etwa
Euro 350,- bei einem durchschnittlichem Streitwert voraus legen.
Die bekommen Sie voll erstattet, wenn Sie vor Gericht gewinnen.

Bei einem Streitwert von etwa Euro 20.000,- (Solaranlage / Haus) müßen Sie
in etwa mit Gebührenvorschuß an das Gericht in Höhe von etwa
Euro 800,- (plus / minus Euro 200,- rechnen).

Wenn Sie Ihren fall dem Verwaltungsgericht in einem "Dreizeiler" schildern
erhalten Sie binnen weniger tage Auskunft über die Gebühren.

Kommentar 6 :
Beachten Sie bitte, daß dieser Beitrag ein Diskussionsbeitrag ist und keine
Rechtsauskunft.
Wenn Sie eine sichere Auskunft wollen, rufen Sie das für Sie zuständige
Verwaltungsgericht an und lassen sich mit der "Presseabteilung"
verbinden. In der Regel ist das ein Richter, der auch gleichzeitig
"Vorsitzender" ist. Er wird das Gespräch ziemlich kurz halten,
wenn Sie in seinem Bezirk wohnen, aber allgemeine Auskünfte
erteilen.

Kommentar 7 :
Übrigens : Verhandlungen am Verwaltungsgericht sind öffentlich. Nehmen Sie sich
mal die Zeit und schauen Sie sich einige Vwerhandlungen an !
Die termine dazu werden Ihnen von dem für Sie zuständigem
Verwaltungsgericht genannt. Rufen Sie an und lassen Sie sich mit der
"Wachmeisterei" verbinden !
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