Geschrieben von:
Hartmut Junger
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Hallo,
habe folgendes Problem.
Die Häuserwand (Länge 3m, mit mehreren großen Fenstern zu uns herüber) unseres Nachbarn steht in 1m Entfernung zu unserem Grundstück (Terasse).
Unsere Wohnbereiche sind nicht ebenerdig, sondern ca. 50cm höher.
Wir haben nun vor, an die Grenze eine Terasse in Wohnebenenhöhe an das Grundstück des Nachbarn mit einem Zaun (4m lang) von 1,80 m bauen lassen, da wir nicht mehr gewillt sind, weiterhin ungehindert in den Wohnbereich des Nachbarn zu schauen und umgekehrt.
Wie ist dahingehend bezüglich des Rechtsstatus Ihre/Eure Einschätzung.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
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