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Thema: zweite Auffahrt

Autor Beitrag
 Verfasst am: 05.06.2007 08:04:03 Titel: Re: zweite Auffahrt

Guten Morgen Sabine,

der Bau eines zusätzlichen Carports ist bis zu einer Länge von 9,00 m und einer max. Höhe von 2,75 m baugenehmgungs- bzw. bauanzeigefrei.

Für eine zweite Zufahrt und die damit verbundene Bürgersteigabsenkung ist die örtliche Gemeinde zuständig; hier erfahren Sie auch die Höhe der anfallenden Kosten/Gebühren. Ansprechpartner für Ihre Fragen ist also die Gemeinde Ammersbek.

Viele Grüße

Carola Haage
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