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Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Thema: zweite Auffahrt
Autor
Beitrag
Geschrieben von: Carola Haage Bauaufsicht
Verfasst am: 05.06.2007 08:04:03 Titel: Re: zweite Auffahrt
Guten Morgen Sabine,
der Bau eines zusätzlichen Carports ist bis zu einer Länge von 9,00 m und einer max. Höhe von 2,75 m baugenehmgungs- bzw. bauanzeigefrei.
Für eine zweite Zufahrt und die damit verbundene Bürgersteigabsenkung ist die örtliche Gemeinde zuständig; hier erfahren Sie auch die Höhe der anfallenden Kosten/Gebühren. Ansprechpartner für Ihre Fragen ist also die Gemeinde Ammersbek.