Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo,
also, verlangen kann Ihr Nachbar den Abriss Ihrer Gartenhütte nicht.
Es steht ihm aber frei, einen Antrag auf Einschreiten zu stellen, sofern er in seinen nachbarlichen Belangen beeinträchtigt ist. Die Bauaufsicht prüft daraufhin die Zulässigkeit der Gartenhütte.
Sollte die Zulässigkeit tatsächlich nicht vorliegen, werden Sie zum Rückbau der Hütte aufgefordert.
Das Gleiche gilt natürlich ebenso für Ihren Nachbarn.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
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