Hallo Ralf,
entschuldigen Sie bitte, dass ich mir mit der Beantwortung so viel Zeit gelassen habe. Ich wollte Ihnen gerne eine klare und eindeutige Antwort geben, da Ihre Frage nach dem "Mitbesitz" des alten Gebäudes wirklich gut ist.
Ich habe dazu Urteile gewälzt und Rücksprache mit meinen beiden Kollegen gehaltem, die hier in der Bauaufsicht für die Außenbereichs- Vorhaben zuständig sind. Eine pauschale Beantwortung Ihres Anliegens war allerdings keinem von uns möglich. Deshalb möchte ich Sie gerne bitten, mit sämtlichen Unterlagen, die Ihnen vorliegen, dem für Ihr Grundstück zuständigen Sachbearbeiter einen Besuch abzustatten (
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiter1.pdf ). Ich halte dies für sinnvoll, da hier tatsächlich der Einzelfall geprüft werden muss, bevor man eine vernünftige Antwort geben kann.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis.