Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
|
Hallo Wolfgang,
nein, ganz so ist das leider nicht.
Soviel ich weiß, dürfen Sie zum Beispiel auch einen gewöhnlichen Wohnwagen nicht beliebig lange an der Straße, z.B. vor Ihrem Haus, abstellen. Aber dies gehört dann schon wieder in die Ecke der Straßenverkehrsordnung. Sie würden bei der von Ihnen beschriebenen Variante wahrscheinlich Probleme mit dem Ordnungsamt oder der Polizei bekommen. Aber da dies nicht mein Revier ist, halte ich mich hier ein bißchen zurück.
Ich kann mich nur wiederholen und Sie bitten, sich telefonisch oder persönlich mit dem für Ihre Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen. Dies scheint mir hier wirklich sinnvoll.
|