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Ich habe eine Frage: Wenn ich beim Bauamt nachfrage , ob mein Nachbar eine Baugenhemigung für ein Gartenhäuschen (hinten im Garten) hat, und das Amt fesstellt, dass dem nicht so ist, wird es dann von Amts wegen gegen meinen Nachbarn vorgehen? Ich frage deshalb, weil ich das natürlich nicht bewirken will. Mich interessiert es einfach. Muss also erst eine Anzeige von mir vorliegen? Ein Herr von der Bauaufsicht sagt mir, dass dem Bauamt im Prinzip egal ist (also ohne Anzeige), was im hinteren Bereich des Grundstückes passiert. Aber kann man sich darauf verlassen?
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