Geschrieben von:
bertram zander
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Dr. jur. von Campe
hallo, beim entsorgen der dachplatten gibt es eine asbestverordnung die genau vorschreibt wie entsorgt wird. es darf eben kein asbest in die umwelt.bei dem beschriebenen reinigungsverfahren werden ebenfalls keine fasern freigesetzt. ich habe auf einer homepage eines beschichters ein staubsaugerähnliches gerät gesehen welches speziell für eternitplatten konzipiert ist. es reinigt mit hochdruck ohne irgendwelche stoffe an die umgebung freizusetzen. der widerspruch besteht darin das einerseits eternit entsorgt werden soll, aber andererseits ein -nachbeschichten- laut asbestverordnung erlaubt ist?? nur die reinigung mit hochdruck eben nicht, sondern nur feuchter schwamm. ich habe den beschichter gefragt warte noch auf antwort. aber womöglich weiss jemand aus dem bauamt genaueres.
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