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Thema: Mehrfamilienhaus

Autor Beitrag
 Verfasst am: 10.06.2004 16:55:55 Titel: Re: Mehrfamilienhaus
Sehr geehrter Herr Petersen,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: JA.
Zu Frage 2: JA, beachte aber § 39 Abs. 9 LBO Schl.-H.

Den Wortlaut der LBO Schl.-H. finden Sie unter

http://193.101.67.34/landesrecht/2130-9.htm.

Mit freundlichem Gruß
aus der Kreisstadt
Jens Bebensee
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