Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo Wolfgang,
bei einem im Garten „abgestellten“ Mobilheim handelt es sich um eine bauliche Anlage; auch wenn es dort nur vorübergehend untergebracht wird. Möglicherweise muss es sogar Abstandflächen zu Nachbargrenzen einhalten. Dies bzw. einen möglichen Standort könnte man im Vorfeld bei einem Beratungsgespräch klären.
Auf jeden Fall ist dieses zeitweise mobile, zeitweise im Garten beheimatete Heim baugenehmigungspflichtig.
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