Geschrieben von:
Arndt Kluge
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Wir haben einen alten Balkon vor unserem Badezimmer (1. Stock). Das Haus ist von 1913 und wir haben das meiste in Eingenarbeit renoviert.
Wenn wir jetzt den BAlkon ziemlich so wie er ist ersetzen wollen, müssen wir dafür einen Bauantrag stellen?
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