guten tag, erstmal ein großes lob an sie und ihre kollegen für dieses forum!!Sie antworten immer schnell und sehr kompetent.
Also, ich habe einen antrag gestellt, der wie ich es erwartet hatte, abgelehnt wurde. Die begründung: mein nachbar hat vor jahren die genehmigung nur erteilt bekommen, da für sein grundstück explicit ein geh, fahr und leitungsrecht eingeräumt wurde. Dazu wurde der damalige bebauungsplan geändert (vereinfachte Veränderung). Dieser bebauungsplan ist nun aber wohl nicht mehr anzuwenden und § 34 BauGB kommt zum tragen. Mein Grundstück wird nicht von dem Weg des Nachbarn erschlossen und somit ist das Recht auf Gleichbehandlung nicht gegeben.
Wie kann ich weiter verfahren? Ein Nachbar X, der für die ganze Misere hier zuständig ist, war vor etlichen jahren mal stadtvertreter. mir kommt es so vor, als ob die kontakte von ihm noch ganz gut zu einigen mitarbeitern bei der stadt sind. mit normalem menschenverstand hat das nichts mehr zu tun.
mein nachbar benutzt wirklich die gleiche auffahrt wie ich. Nur wir bekommen die genehmigung nicht. Langsam beginnen ich wirklich zu verzweifeln.
Wie würde das verwaltungsgericht den sachverhalt sehen. ich weiß, ist ne blöde frage...:)
mfg henri
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