Geschrieben von:
satchmo97
|
Hallo zusammen,
wir wohnen im Kreis Stormarn, Bargteheide. Unser Grundstück in Süd/West-Ausrichtung wird an der Nordseite durch den Gehsteig und an der Westseite durch ein z. Zt. noch unbebautes Grundstück begrenzt. Nun möchten wir an der Nord-/Westecke einen Geräteschuppen von ca. 3,50m x 3,50m x 2,40m (LxBxH) errichten und an der die Westseite einen, an den Schuppen angrenzenden Sichtschutzzaun von rd. 11m Länge errichten. Dabei soll der Zaun aus einer Mischung aus festen Sichtschutzelementen und lebendem Weidenzaungeflecht entstehen. Das längste "feste" Element ist dabei ca. 3,40 m lang. Der Zaun ist bei den festen Elementen ca 1.90 hoch, das Weidengeflecht wird ca. 2,00 m hoch.
Soweit zur Planung, hier unsere Fragen:
1. Ist der geplante Schuppen wie beschrieben ohne Bauanzeige/-genehmigung zulässig? Welche Abstände sind einzuhalten?
2. Wie wird der Sichtschutzzaun in dieser Mischform baurechtlich bewertet? Was bedeutet dies für die Anzeige-/Genehmigungspflicht?
Besten Dank und Grüße
|