Guten Tag,
ich mal wieder ein problem, bei dem ich nicht so richtig weiter komme. mein nachbar kann auf sein grundstück über einen kleinen gehweg fahren. dazu hat er vor etlichen jahren eine genehmigung von der stadt bekommen. ich würde nunmehr auch gerne auf mein grundstück fahren und würde den selben weg (also über einen kleinen stichweg und den gehweg) nutzen.
meine frage wäre die: besteht die chance, ebenfalls so eine einzelgenehmigung zu bekommen oder kann sich die stadt dagegen sperren (im sinne der gleichbehandlung usw.)
mein weg wäre, dass ich so eine genehmigung beantrage und auf eine antwort warte. nur, bekomme ich eine ablehnug, wie kann weiter vorgehen. klage beim verwaltungsgericht???
über antworten wäre ich dankbar.
mfg henri
|