Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Nein, dass Ihr Bauvorhaben von vornherein keine Chance hätte, kann man nicht sagen.
Es hängt von diversen Faktoren ab.
Es muss beispielsweise geprüft werden – sofern die Umnutzung grundsätzlich zulässig ist – ob eine Baulasteintragung zur Sicherung der „fehlenden“ Abstandfläche auf dem Nachbargrundstück eingetragen werden könnte. Natürlich ist hier kriegsentscheidend, ob Ihr Nachbar dem überhaupt zustimmen würde.
Aber bevor Sie den Eigentümer des Nachbargrundstückes - möglicherweise unnötig - „in helle Aufregung“ versetzen, möchte ich Ihnen empfehlen, das Beratungsangebot der zuständigen Sachbearbeiterin in unserem Hause wahrzunehmen.
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