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Thema: Teilüberdachung der Terrasse

Autor Beitrag
 Verfasst am: 08.03.2004 12:03:24 Titel: Re: Teilüberdachung der Terrasse
Hallo, Familie Drenner!

Die geplante Terrassenüberdachung soll offensichtlich direkt an das Haupthaus angebaut werden; damit ist sie baugenehmigungs- bzw. bauanzeigepflichtig und unterliegt im Wesentlichen den gleichen Vorschriften wie ein Wintergarten.

Zunächst sollten Sie sich bei der zuständigen Gemeinde oder beim Kreisbauamt erkundigen, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt oder nicht.

Sofern Ihr Grundstück nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplanes liegt, müssen "nur"die Vorschriften des Bauordnungsrechtes hinsichtlich der Mindestabstandsflächen zu den Grundstücksgrenzen und zu evtl. anderen vorhandenen Gebäuden eingehalten werden.

Wenn Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans liegt, müssen zusätzlich die Festsetzungen doeses Bebauungsplanes eingehalten werden: z.B: Baugrenzen, Grundflächenzahl etc.

Nach welchem Baugenehmigungs- bzw. Bauanzeigeverfahren sie die geplante Überdachung einreichen müssen, können Sie auch hier im Bürgerforum zum Stichwort "Wintergarten" nachlesen.


Weitere Einzelheiten können nachgelesen werden auf unserer Homepage unter http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/lebenslagen/index.php?lblid=2

Formulare sind hinterlegt unter http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.php?fb=9&fd=15

Mit freundl. Gruß
Carola Haage



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Zuletzt geändert am 08.03.2004 um 12:06:47 von Carola Haage.
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