Geschrieben von:
bodo wunderlich
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danke schön herr bebensee, ich werde auf jeden fall vor der kaufentscheidung das bauamt fraghen ob dort dann auch wohnen darf. obwohl es mich doch schon sehr wundert das im aussenbereich doch sehr viele aufgegebene höfe an privatleute verkauft wurden und habe noch nie´gehört das dies illegal sein könnte. probleme mit um,-erweiterungen und anbauten ist allgemein bekannt.unklar ist mir auch wie die banken solche resthöfe einfach so finanzieren wenn es unklar ist ob dort gewohnt werden darf.hier gehen die vermittler aufs glatteis, wobei sonst alles genau geprüft wird? interessieren würde mich aber trotzdem mal wie es mit dem baurecht um 1876 aussieht. gab es genehmigungen, bauamt? wurden nebengebäude eingetragen, angemeldet? konnte damals jeder, vielleicht mit rücksprache des bürgermeisters, ein stück land kaufen und losbauen? wie werden solche objekte baurechtlich behandelt? gelten sie als genehmigt weils keine genehmigungen gab?
ich finds schön das sie sich die zeit nehmen hier fachkundig zu beraten, vielen dank, bodo
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