Geschrieben von:
Johannes Pande
|
Guten Morgen !
Also ich habe dann mal das Telefon genutzt und angerufen, bin aber noch
immer nicht weiter gekommen.
Die baubehörde sei bei genehmigungsfreien Garagen nicht zuständig, auch
dann nicht, wenn die Garage auf das Nachbargrundstück gebaut würde.
Zuständig sei die Untere Naturschutzbehörde. Den Sachbearbeiter konnte
ich nicht erreichen, sondern nur seinen Vertreter. Und der sagte mir,
die Untere Naturschutzbehörde sei zuständig, weil einige Fragen
abzuklären seien, wie :
- kein Eingriff in Knicks,
- Ausgleichzahlungen,
- Ausgleichspflanzungen,
- oder ob der Standort so notwendig sei.
Habe ich das so weit richtig verstanden ?
Danke für Ihre Mühe
schreibt
Johannes
|