Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Wintergarten

Autor Beitrag
 Verfasst am: 05.03.2004 11:22:49 Titel: Re: Wintergarten
Hallo Conny,

der Wintergarten soll offensichtlich an das Haupthaus angebaut werden.

1.)
Liegt das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans, ist der Anbau baugenehmigungspflichtig.
Besitzt der/die Entwurfsverfasser/in die umfassende Bauvorlageberechtigung nach § 71 Abs. 3 LBO (eingetragene/r Architekt/in, eingetragene/r Ingenieur/in), ist ein Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 75 LBO) erforderlich, sonst ein Bauantrag im normalen Baugenehmigungsverfahren (§ 73 LBO).

2.)
Wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans liegt und der/die Entwurfsverfasser/in die umfassende Bauvorlageberechtigung nach § 71 Abs. 3 LBO besitzt, ist eine Bauanzeige im Rahmen der Baufreistellung (§ 74 LBO) erforderlich.

Besitzt der/die Entwurfsverfasser/in nicht die umfassende Bauvorlageberechtigung nach § 71 Abs. 3 LBO, ist ein Bauantrag im normalen Baugenehmigungsverfahren (§ 73 LBO) erforderlich.


Weitere Einzelheiten können nachgelesen werden auf unserer Homepage unter http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/lebenslagen/index.php?lblid=2

Formulare sind hinterlegt unter http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.php?fb=9&fd=15

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen