Hallo.
Wir wollen einen Bauantrag stellen. Es geht um den Umbau
eines Hauses. Das Problem ist, daß wir eine ungeteilte
Erbengemeinschaft sind. Zu zwei der Mitglieder haben wir lange Jahre
(etwa 20. Jahre) keinen Kontakt mehr.
Mein Bruder, der den Bauantrag einreichen möchte hält
50 %.
Ich halte
25 % an dem Objekt.
25 % sind eben auf unsere verschollenen Geschwister
eingetragen.
Macht es so überhaupt einen Sinn, zur Baubehörde
zu gehen ????????????
Schönes Wochende wünscht Ralf.
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