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Thema: Hausisolierung / Wärmekraft

Autor Beitrag
 Verfasst am: 22.03.2007 11:42:55 Titel: Re: Hausisolierung / Wärmekraft
Hallo Burkhard,

nach Ihrer Beschreibung werden Sie keine Baugenehmigung für die Isolierung des Hauses benötigen –> siehe dazu auch das Thema „Außenwandsanierung / Baugenehmigung erforderlich?“ Voraussetzung ist natürlich, dass das Haus bestandsgeschützt ist (zum Begriff „Bestandsschutz“ siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=13 ).

Sollte Ihr Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liegen, benötigen Sie evtl. eine naturschutzrechtliche Genehmigung (siehe dazu unter http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/6/61/sachbearbeiter.pdf ).


Die Aufstellung eines ortsfesten Verbrennungsmotors in einem Heiz- oder Aufstellraum ist genehmigungspflichtig. Zu beachten sind § 45 LBO - insbesondere dessen Abs. 3 - (siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P45.htm ) sowie die Bestimmungen der FeuVO (siehe unter http://sh.juris.de/sh/gesamt/FeuerAnlV_SH.htm#FeuerAnlV_SH_rahmen ).

Einzelheiten sollten Sie mit dem/der für Ihren Bauort zuständigen Sachbearbeiter/in besprechen (für das Gebiet des Kreises Stormarn siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiter1.pdf ).

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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