Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Dachgauben und Windfang

Autor Beitrag
 Verfasst am: 09.03.2007 18:43:06 Titel: Re: Dachgauben und Windfang
Sehr geehrter Herr Otter,

Ihre Fragen kann ich leider nicht mit der erforderlichen Klarheit beantworten: Im Gegensatz zu uns verfügt die Stadt Reinbek als zuständige Baugenehmigungsbehörde über alle notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen zur Beurteilung Ihrer Baumaßnahmen. Ich weiß beispielsweise nicht, ob ein Bebauungsplan (siehe dazu unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bid=39 ) und/oder eine Gestaltungssatzung für Ihr Grundstück bestimmte Regelungen treffen, gegen die die Maßnahmen möglicherweise verstoßen (unzulässige Überschreitung einer Baulinie oder Baugrenze durch den Windfang [vgl. unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=61 und http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bid=87 ], unzulässige Überschreitung einer ggf. festgesetzten Grund- und/oder Geschossflächenzahl [vgl. …http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=3&bid=201 und http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=3&bid=203 .], usw.).


Ungeachtet der bauplanungsrechtlichen und baugestalterischen Grundlagen brauchen Sie nach meiner Einschätzung aus rein bauordnungsrechtlicher Sicht für die Dachgauben nur dann eine Baugenehmigung, wenn der Gaubeneinbau in die Statik eingreift (Umkehrschluss aus § 69 Abs. 1 Nr. 17 LBO, siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ). Für den Windfang als unselbständigen Anbau an den „Hauptbaukörper“ werden Sie aus bauordnungsrechtlicher Sicht wohl eine Baugenehmigung benötigen.


Bevor Sie „loslegen“ kann ich Ihnen nur empfehlen, mit der Bauaufsicht der Stadt Reinbek Kontakt aufzunehmen und Ihre Fragen in einem Bauberatungsgespräch klären zu lassen. Das könnte evtl. kostenspielige und nervenaufreibende Auseinandersetzungen vermeiden ;-))

Mit freundlichem Gruß
aus der Kreisstadt
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen