Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Frage zur Frage

Autor Beitrag
 Verfasst am: 06.03.2007 12:11:06 Titel: Re: Frage zur Frage
Hallo Herr Schütze,

wir sind leider nicht für den ganzen Kreis als Baugenehmigungsbehörde zuständig: Ahrensburg, Bad Oldesloe und Reinbek regeln ihre Angelegenheiten selbst (siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau/bauaufsicht.html ).


Eine Nutzungsänderung ist dann baugenehmigungspflichtig, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften für die neue Nutzung andere Anforderungen stellen als für die bisherige (Umkehrschluss aus § 69 Abs. 3 LBO, siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ).

Wenn das Gebäude bisher landwirtschaftlich genutzt worden ist, fiel es unter § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, und wenn es künftig nicht mehr entsprechend genutzt werden soll, fällt es unter § 35 Abs. 2 BauGB (siehe unter http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html ). Deshalb bräuchten Sie eine Nutzungsänderungsgenehmigung, und auch nur mit dem Ziel der Erleichterung des Strukturwandels in der Landwirtschaft hat der Gesetzgeber die Bestimmung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB geschaffen.

Sollten wir zuständig sein, finden Sie Ihren Sachbearbeiter in folgender Liste
-> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiter1.pdf


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen