Geschrieben von:
Frank Otter
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Guten Tag zusammen,
wir bewohnen ein Einfamilienhaus in Reinbek Neuschönningstedt und beabsichtigen die Nutzbarkeit unseres Dachgeschosses durch 4 kleinen Gauben je 1,80 m ( Außenmaß ) zu verbessern. Davon sollen je 2 Stück zur Straßenseite und 2 Stück zum Nachbargrundstück zeigen. Die Traufenlänge liegt bei ca.9m je Hausseite.
Frage:
Müssen wir für unser Vorhaben einen Bauantrag oder eine Bauanzeige stellen (Unser Nachbar ist mit dem Vorhaben einverstanden ) oder gilt diese Regelung erst ab einer Gaubengröße von mehr als insgesamt 2/3 der Dachgeschosslänge ?
Des Weiteren beabsichtigen wir einen Windfang in einer Breite von ca.2,00 m und einer Tiefe von ca, 1,50m vor das vorhandene 2m breite Haustürelement zu setzen. Um uns besser vor dem Lärm der vorbeirasenden VHH- Busse zu schützen, möchten wir diesen Windfang mit Schallschutzfenstern und einer schalldichten Haustür versehen. Das bisherige Haustürelement bleibt aber zur räumlichen Abgrenzung weiterhin bestehen. Die gemauerten Wände bekommen ein separates Fundament, das Vordach wird ausschließlich auf dem Ringanker des Vorbaus abgestützt.
Frage:
Ist dieses Vorhaben genehmigungspflichtig ?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Otter
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