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Thema: Frage zur Frage

Autor Beitrag
 Verfasst am: 03.03.2007 08:30:00 Titel: Re: Frage zur Frage

Guten Tag !

Wir können im Vorort von Bad Oldeslohe eine Wiese kaufen. Da die größer ist als 20.000 m/2
haben wir vorab die Zustimmung von dem früheren Amt für Land und Wasserwirtschaft
eingeholt, heißt wohl heute Amt für ländliche Räume.

Auf der Wiese steht eine sehr große Scheune aus Holz. Die Bauzeit schätzen wir um die
Jahrhundertwende 1899.
Wir gehen daher davon aus, daß dieses Gebäude mit Genehmigung erstellt ist.

Die Überlegung ist, das Gebäude nach und nach zu renovieren. Es soll dann als Lager für
Futter und Lage (Stroh) dienen. Fenster und Strom gibt es nicht. Das heißt, Fenster sind
als Klappen vorhanden. Mehrere Türen und Tore.

Der Gedanke ist nun, ob bei dem kauf der Flächen aus einem Erbfall auch das Gebäude
1. in Stand gesetzt werden kann; der Baumarkt meinte was von "anzeigefrei", da
Renovierung,
2. ob wir das Gebäude als "nicht Landwirte" dennoch weiter nutzen können in dem
Zweck, wie es mal erstellt wurde,
3. oder ob es möglich ist, eine andere Nutzung vorzunehmen.

Die Grundfläche des Gebäude ist etwa 400 m/2.
Die Höhe ist auf zwei Etagen und etwa 8,0 Meter.
Das obere Geschoß kann mit einem Traktor usw. über eine
Erdaufschüttung eingefahren werden.

Das Gebäude wäre somit als eine Art "Geschenk" bei dem Grundstückskauf dabei.


Meine
"Frage zur Frage"
meine ich insofern so, ob mir die zuständige Behörde vorab telefonisch oder auch auf
einfaches Anschreiben eine Auskunft erteilen muß oder eben nicht. Und ob die
Auskunft "eigentlich richtig" sein muß - Irrtümer natürlich ausgeschloßen.

Wir wollen natürlich vermeiden :
- "schlafende Hunde" zu wecken,
- ein Grundstück zu kaufen, bei dem uns dann im Anschluß die Baubehörde "auf den Pelz rückt"
und wir ein mal genehmigtes Gebäude abreißen und entsorgen müßen. Dann würde sich die
Sache rechnerisch nicht dastellen lassen.


Da es sich um einen Erbfall handelt ist auch das Amtsgericht beteiligt. Der zuständige Sachbearbeiter
meint, daß der bestellte Abwickler an uns verkaufen darf. Eine Auskunft über das Baurecht konnte
uns weder das Amtsgericht noch der Testamentsabwickler geben.


Herzlichen Dank und schöne Grüße !
Raimund Schütze
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