Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Herr Schütze,
das kommt natürlich darauf an, wie Sie die Frage stellen und welche Frage Sie stellen.
Telefonische Anfragen zu einem bestimmten Bauvorhaben würde ich beispielsweise dann nicht am Telefon beantworten, wenn ich nicht genau weiß, ob mich gerade ein am Bau Beteiligter (z.B. Bauherr) anruft.
Auch Fragen zu personenbezogenen Daten würde ich nicht beantworten.
Am sinnvollsten ist es, eine schriftliche Anfrage zu stellen, die u.a. Name und Anschrift des Absenders enthält.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 01.03.2007 um 19:30:21 von Jens Bebensee.
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