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Thema: Eigentumsverhältnisse

Autor Beitrag
 Verfasst am: 17.02.2004 12:00:40 Titel: Re: Eigentumsverhältnisse
Sehr geehrte Frau Schmidt!

Sie können für jedes Grundstück einen Bauantrag einreichen unabhängig davon, ob Sie Eigentümerin sind oder nicht.

Allerdings können Sie eine Baugenehmigung nur realisieren, wenn der/die Eigentümer/in hiermit auch einverstanden ist/sind. Dies wäre dann privatrechtlich zu klären.

Weitere baurechtliche Informationen können Sie in unserem Baulexikon nachlesen. Schauen Sie unter Service - - > Lebenslagen - - > Bauen - - > Baulexikon und klicken Sie sich ins Lexikon ein.

Wichtige Bauformulare haben wir hinterlegt unter

http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.php?fb=9&fd=15

Mit freundlichem Gruß
Carola Haage



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Zuletzt geändert am 17.02.2004 um 12:01:53 von Carola Haage.
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