Sehr geehrte Frau Schmidt!
Sie können für jedes Grundstück einen Bauantrag einreichen unabhängig davon, ob Sie Eigentümerin sind oder nicht.
Allerdings können Sie eine Baugenehmigung nur realisieren, wenn der/die Eigentümer/in hiermit auch einverstanden ist/sind. Dies wäre dann privatrechtlich zu klären.
Weitere baurechtliche Informationen können Sie in unserem Baulexikon nachlesen. Schauen Sie unter Service - - > Lebenslagen - - > Bauen - - > Baulexikon und klicken Sie sich ins Lexikon ein.
Wichtige Bauformulare haben wir hinterlegt unter
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.php?fb=9&fd=15
Mit freundlichem Gruß
Carola Haage
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Zuletzt geändert am 17.02.2004 um 12:01:53 von Carola Haage.