Geschrieben von:
Larissa Bebensee
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Ja, auf der Internet-Seite des Landes Schleswig-Holstein gibt es eine Übersicht über die Ansprechpartner beim Land und bei den Kreisen:
http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Kategorien/Landesverwaltung/Kultur/Landesamt_20f_C3_BCr_20Denkmalpflege/Beh_C3_B6rden/Beh_C3_B6rden__Treffer.html -
Grundsätzlich ist für Sie die untere Denkmalschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/ der sich Ihr Haus befindet, zuständig. In der Regel ist die untere Denkmalschutzbehörde dem Bauamt organsisatorisch zugeordnet.
Mit freundlichem Gruß
Larissa Bebensee
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