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Thema: Mauer als Trennung des Gundsückes

Autor Beitrag
 Verfasst am: 09.02.2007 12:50:08 Titel: Re: Mauer als Trennung des Gundsückes
Hallo Frau/Herr Bilidt,

Sichtschutzwände bis zu 2 m Höhe und 5 m Länge sind nach § 69 Abs. 1 Nr. 9a LBO baugenehmigungs- und anzeigefrei (siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ).

Nachbarrechtliche Probleme wird es ja wohl nicht geben, da Sie sich mit Ihren Nachbarn einig zu sein scheinen.

Ich würde an Ihrer Stelle noch einmal mit Ihrer Stadt-, Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung sprechen, ob es für Ihre Grundstücke evtl. einen Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung gibt, die die Mauer nicht zulässt.


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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