Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Spitzdach runter, Flachdach drauf ?

Autor Beitrag
 Verfasst am: 07.02.2007 12:51:42 Titel: Re: Spitzdach runter, Flachdach drauf ?
Hallo Herr Kaufmann,

wenn der abzubrechende Gebäudeteil einen umbauten Raum von weniger als 500 Kubikmeter hat, dann ist der Abbruch baugenehmigungsfrei (vgl. § 69 Abs. 5 Nr. 2 - http://sh.juris.de/sh/gesamt/BauO_SH_2000.htm#BauO_SH_2000_P69). Bei einem "normalen" Einfamilienhaus ist in der Regel dieses Maß nicht überschritten.

Wenn auch der Abbruch genehmigungsfrei sein mag, so ist das Aufmontieren eines anderen Daches, selbst wenn es leichter ist als das vorherige, baugenehmigungspflichtig. Ein Eingriff in die Statik liegt allemal vor, selbst wenn am Ende "alles passt". Außerdem werden die äußere und die innere Gestaltung Ihres Wohnhauses durch das neue Dach qualitativ wesentlich geändert, so dass auch aus diesem Grunde eine Baugenehmigung erforderlich wird.

Mit freundlichem Gruß
Larissa Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen