Geschrieben von:
Martin Kaufmann
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Hallo Frau Bebensee,
weil ich im Bauamt niemand erreichen konnte, habe ich erst mal mit dem Ordnungsamt vorlieg genommen und die Auskunft erhalten, daß kein Bebauungsplan vorliegt, der die Dachform usw. vorschreibt.
"Die Lasten eines Flachdaches, selbst wenn es „selbsttragend“ ist, verteilen sich anders als bei einem Dach mit Spitzgiebel. Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass das Flachdach auf die Gebäudewände, die stehen bleiben, aufgesetzt werden kann."
Die haustiefe beträgt 6,0 meter, die Platten wären 7,0 meter lang, würden also aufliegen. Der Zimmermann sagte mir vorhin am Telefon, daß bei einem Pfannendach etwa 350 Kilogramm je Quadratmeter Eigengewicht anzunehmen seien, bei selbst tragenden Platten etwa ein Eigengewicht von 75 Kilogramm. Da der Ringbalken erhalten bliebe würde das flache Dach darauf montiert.
Der Abbau des Dreieckdaches sei ein Teilabbruch unter 500 Qubikmeter und damit genehmigungsfrei, sagte der Zimmermann.
Dennoch Bauantrag stellen ?
Mit freundlichem Gruß
Martin Kaufmann
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