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Thema: Bearbeitung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 13.02.2004 11:31:23 Titel: Re:
Hallo Max,

das "A&O" für eine schnelle Bearbeitung eines Bauantrages sind vollständige Bauvorlagen. Was jeweils einzureichen ist, bestimmt die Bauvorlagenverordnung, die ein/e bauvorlageberechtigte/r Entwurfsverfasser/in (z.B. eingetragene/r Architekt/in oder Ingenieur/in:; Meister/in der des Maurer-, Zimmerer-, Beton- oder Stahlbetonbauerhandwerks; staatlich geprüfte/r Techniker/in) kennt.

Im Internet findet man die Bauvorlagenverordnung unter der Adresse

http://193.101.67.34/landesrecht/2130-2-16.htm

Über durchschnittlich 9 von 10 vollständigen Bauanträgen entscheidet der Kreis Stormarn innerhalb von drei Monaten nach Eingang (beim Kreis).

Mit freundlichem Gruß
aus der Kreisstadt
Jens Bebensee
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