Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
|
Hallo Frau Prüß,
solange Sie nicht in die Statik des Gebäudes eingreifen, ist der Behälter baugenehmigungs- und anzeigefrei.
Vor Umsetzung der Maßnahme sollten Sie vorsichtshalber noch einmal mit der Wasserbehörde sprechen.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
|