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Thema: Nutzungsartengrenze

Autor Beitrag
 Verfasst am: 30.01.2007 17:53:01 Titel: Re: Nutzungsartengrenze
Hallo Frau/Herr Petzold,

das Liegenschaftskataster weist die tatsächliche Nutzung der Flurstücke nach einem Nutzungsartenkatalog nach. Deshalb wird Ihr/e Ansprechpartner/in eine der im § 3 VermKatG benannten Vermessungsstellen sein (vgl. auch § 12 Abs. 5 Nr. 1 VermKatG).

Vielleicht helfen Ihnen die nachstehenden Links noch etwas weiter:

- > http://dejure.org/gesetze/BauGB/53.html

- > http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/geoinformation/Vorschriftensammlung/6_1_1.pdf .

- > http://www.geoinformatik.uni-rostock.de/themen.asp?ThemID=-950398123

- > http://www.vermessung-wolf.de/index.html?/wissen/kataster.html

- > http://www.brandenburg.de/sixcms/media.php/1071/83001900.pdf


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee


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Zuletzt geändert am 30.01.2007 um 17:53:24 von Jens Bebensee.
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