Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Frau/Herr Petzold,
das Liegenschaftskataster weist die tatsächliche Nutzung der Flurstücke nach einem Nutzungsartenkatalog nach. Deshalb wird Ihr/e Ansprechpartner/in eine der im § 3 VermKatG benannten Vermessungsstellen sein (vgl. auch § 12 Abs. 5 Nr. 1 VermKatG).
Vielleicht helfen Ihnen die nachstehenden Links noch etwas weiter:
- > http://dejure.org/gesetze/BauGB/53.html
- > http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/geoinformation/Vorschriftensammlung/6_1_1.pdf .
- > http://www.geoinformatik.uni-rostock.de/themen.asp?ThemID=-950398123
- > http://www.vermessung-wolf.de/index.html?/wissen/kataster.html
- > http://www.brandenburg.de/sixcms/media.php/1071/83001900.pdf
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 30.01.2007 um 17:53:24 von Jens Bebensee.
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