Die Antwort hilft zwar weiter, wenn ich die Änderung dokumentieren lassen will.
Aber kann ich als Eigentümer oder ein von mir beauftragtes Vermessungsbüro eigenständig die Nutzungsartengrenze verändern. Wer ist mein behördlicher Ansprechpartner, wer prüft und entscheidet letztendlich ?
MfG
P.Petzold