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Thema: Garage abreißen

Autor Beitrag
 Verfasst am: 27.01.2007 10:54:37 Titel: Re: Garage abreißen
Hallo Ad,

der Abbruch der Garage ist in Schleswig-Holstein nach § 69 Abs. 5 LBO baugenehmigungs- und anzeigefrei (siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ).

Der Carport ist baugenehmigungs- und anzeigefrei, wenn er die Voraussetzungen des § 2 Nr. 1 der Landesverordnung zur Vereinfachung des bauaufsichtlichen Verfahrens (siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauRVBeschlV_SH_2006_P2.htm ) oder des § 69 Abs. 1 Nr. 1a LBO erfüllt. Weitere Erläuterungen finden Sie in diesem Forum auch unter den Themen „Grenzbebauung mit Garage“ und „Reifen-Hoch-Lager an Gewächshaus & Garage“.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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