Geschrieben von:
Dr. jur. Theodor von Campe
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Hallo Herr Domann !
Eine Baugenehmigung ist eine Baugenehmigung. Ende, Aus, Basta ! Es kommt nicht
darauf an, ob "erteilt" oder "fiktiv". Ist die Fiktion eingetreten, dann haben Sie so
vorzugehen und zu handeln, also obn "erteilt" worden ist.
Also Baubeginnanzeige mit Bauleiter usw.
Die Baubehörde kann allerdings diese (fiktive) Baugenehmigung nach §§ 116 Abs. 1.
Landesverwaltungsgesetz zurück nehmen,
- hat diese Rücknahme aber zu begründen,
- hat Ihnen Schadensersatz zu leisten.
Wie angedeutet ist eine Rücknahme einer Genehmigung auch für eine Baubehörde immer
ein heißes Eisen, weil nun die Behörde "dran ist, die Hosen runter zu lassen" und der
Antragsteller sich leicht entspannt zurück lehnt und die "Rücknahmegründe" abändert
- voausgesetzt das ist möglich.
Und machen Sie mal einer Behörde klar, daß die Schadensersatz zahlen sollen, weil die
Fristen versäumt haben. Das provoziert und produziert wieder jahrelangen Ärger,
weil eine Behörde a) ungern zahlt, b) die öffentlichen Kassen leer sind.
Jetzt mal zu dem Spaßpunkt der Eingangsbestätigung : das mache ich grundsätzlich so, daß
solche Unterlagen von einer mir bekannten Personen "gesichtet" werden. Die Kopien werden
gebunden und mit einem "Siegel" versehen. Und die bekannte Person bringt die Originale
in die Behörde und greift sich dort eine Person und übergibt. An die Kopie wird ein
"Übergabeprotokoll" geheftet. Wer hat an wen zu welcher Zeit an welchem Ort was
übergeben.
Hört sich hochtrabend an, ist aber ganz einfach. Für mich macht das einer der örtlichen
Postboten mit "Beamtenstatus".
Auf diese Weise hat ein Behördenleiter ein solches "Päckchen" an einem Freitagmittag angenommen,
in das Fach seiner Mitarbeiterin geworfen,
und die hat ganz brav am Montag den Eingangsstempel drauf gemacht. Über die Versagung der
Genehmigung amüsiere ich mich noch heute, weil die Behörde sie "auf den Tag abgepaßt hatte",
aber eben zu spät eintraf. Das Wort des Postbioten stand gegen den Eingansstempel.
Sie mwerken also, auch in Behörden wird mit Tricks gearbeitet, also muß
man alles etwas sportlich sehen - so wie ein Schachspiel. Und beim Spiel
muß man auch mal einen "Bauern" oder eine "Dame" opfern. Es kommt darauf
an, wer am Ende gewinnt.
Ratschläge sind auch mal Schläge, wie Herr Bebensee ausgeführt hat.
Ich komme mal zu den "Schlägen".
Wer ein Grundstück - mit Haus drauf - kaufen möchte sollte
folgendes Weg beschreiten :
- feststellen wer sich als Verkäufer darstellt ?
- sich einen Grundbuchauszug geben lassen, in das Baulastenverzeichnis
schauen ?
- einen Juristen diesen Papiersalat vorlegen und erklären lassen ?
- sich einen Bautechniker (Maurer- oder Zimmermannsmeister) greifen und
mit dem "die Bude" besichtigen. Ganz nüchtern !
Flächen ermitteln ! Umbauten Raum ermitteln ! Mängel ermitteln !
Überlegen was "diese Bude" neu kosten würde ?
Überlegen wie der Geldwert "jetzt" ist ?
Kommt es zu Problemen wie von Ihnen geschildert :
entweder einen gangbaren Weg suchen, wobei Probleme als
Verhandlungsmaße in die Seite Ihrer Waagschale fallen können
- wie bei der ungeteilten Erbengemeinschaft -
oder auch die Finger von dem Objekt lassen !
Selbst mit meiner Ehefrau bespreche ich "solche Dinge" erst, wenn der oben
beschriebene Weg grundsätzlich erledigt ist, weil auch bei meiner Ehefrau
- einer Militärpolizeibeamtin - der weibliche Instinkt durchschlägt und
Sprüche kommen von : "neuer Küche, oooooh wie schön" und "aber
neue Fliesen im Badezimmer".
Das ist dann keine "nüchterne Sachstandsaufnahme" mehr !
Das Sie,
wie Sie schreiben, keinen Bok mehr haben, liegt einfach daran, daß Sie nach
Ihrer Schuilderung etwas zu "blauäugig" an das Vorhaben gegangen sind.
Das ist kein Vorwurf, sondern eine Erklärung !
Kommen wir mal zu Ihrem Vorhaben und ich fasse zusammen :
Sie wollen also entweder einen weiteren Baukörper - ein Haus - in den Garten
stellen oder das alte Haus erweitern ? Habe ich das richtig verstanden ?
Gut !
Im Aussenbereich einen weiteren baukörper zu Wohnzwecken in den Garten
zu bauen wird schwierig. Nach meiner Auffassung können Sie das glatt
vergessen !
A b e r : die Erweiterung eines bestehendes Gebäudes "in angemessener Form"
sieht sowohl das BundesBauGesetz, wie auch Teile der LBO, ausdrücklich
vor !
Bei diesem "Spiel" benötigen Sie aber nach Ihrer Schilderung vom Marktplatz
Durchhaltevermögen !
In Asien gibt es ein Sprichwort, ich zitiere :
"Versuche nicht wie ein Elefant zu scheis.sen, wenn Du nicht den Hintern
dazu hast !" Stammt nicht von mir, ich habe nur zitiert. :))
Der Weg also bei der Blockadehaltung der Bauaufsicht wäre also
wie folgt :
- "Spielgeld" in der "Kriegskasse".
- Einen Planer suchen, der Vorlageberechtigt ist !
- Die Unterlagen vollständig erstellen und abgeben lassen, Protokoll
erstellen über die Abgabe ! Das sind drei Sätze Ihres Boten an der
Kopie !
- Abwarten auf die Reaktion der Bauaufsicht !
Passiert gar nichts : ist die Sache nach drei Monaten genehmigt !
Bau beginnen, Bauanzeige nicht vergessen !
Die baubehörde kann die Bearbeitungszeit verlängern. Das wäre eine
Möglichkeit. Das muß Ihnen mitgeteilt werden ! Nach spätestens
sechs Monaten ist die Entscheidung mit einem "ja" oder "nein" bei
Ihnen.
Wenn ja, Baubeginn, Bauanzeige nicht vergessen !
Wenn "nein", erst mal fristgerecht Widerspruch einlegen. Per Brief, per Bote
und per Fax ! Damit dieser "zettel" mit dem Wort Widerspruch bloß nicht
verloren geht eben auf allen Wegen. Fax, Bote, Briefpost !
Dann haben Sie Zeit,
sich Gedanken darüber zu machen, die Versagungsgründe
- auszuräumen oder
- zu widerlegen oder
- begründen gar nicht, was die Behörde zu der Freude veranlaßt, sich zu
wiederholen und dann haben Sie den Klageweg vor dem
Verwaltungsgericht offen.
Manchmal muß dieser Verwaltungsgerichtsweg gegangen werden, weil Behörden
entweder "nicht wollen" oder "auch nicht können" und ihr gesicht wahren,
wenn der Richter einen Vergleich vorschlägt ...........
Meine Empfehlung daher :
erst mal ganz ruhig werden, versuchen alle Emotionen gegen Null zu fahren,
dann mal über "machbares nachdenken"
und dann den oben beschriebenen Weg gehen oder es lassen oder verkaufen ......
Schönen Abend noch !
Theodor von Campe
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