Geschrieben von:
Felix Domann
|
Hallo zusammen,
erstmal vielen vielen Dank für die Vorschläge und Kommentare von Herrn Bebensee und Herrn Dr. jur. Theodor von Campe.
Ich musste fast 2 Jahre" kämpfen" bis ich das Haus kaufen konnte, weil die Eigentümer eine Erbengemeinschaft, bestehend aus 3 Parteien, die wiederum nicht volljahrig, nicht zurechnungsfähig und zu alt waren und deshalb alle von einem eigenem Anwalt vertreten wurden. ( nur nebenbei, warum ich kein B... mehr habe, nach so langem kämpfen kein Land in Sicht )
Bezugnehmend auf die Fiktion: ich habe die Bauvoranfrage zwecks Errichtung eines EFH am 15.06.2005 von einem hiesigen Architekten mit Plänen, Schnitten und Ansichten etc.. erstellen lassen und am 07.2007 eine Eingangsbestätigung vom Bauamt erhalten. Ich habe die Anfrage am 05.2006 zurückgenommen, da ich keine schriftliche Rückmeldung erhalten habe, worauf ich kurze Zeit später eine Bestätigung der Zurücknahme meines Antrages erhalten habe.
Was passiert denn wenn eine Fiktion eintritt??( Bin leider nicht fündig geworden)
Danke und liebe Grüsse
Felix
|